Hilfen zur Erziehung (HzE)
Die Hilfen zur Erziehung sind ein spannendes und vielfältiges Berufsfeld, bei dem man vielfältige und langfristige Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen aufbauen kann.
Erzieher*innen übernehmen – je nach Einrichtung – einen Hauptteil der Erziehung des Kindes/Jugendlichen und prägen somit maßgeblich dessen Entwicklung.
Als „Hilfen zur Erziehung“ werden in der Jugendhilfe verschiedene pädagogische und therapeutische Maßnahmen bezeichnet. Die Maßnahmen können ambulant, teilstationär oder stationär erbracht werden.
Überblick:
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Teilstationäre Hilfen zur Erziehung
Stationäre Hilfen zur Erziehung
Heimerziehung oder andere betreute Wohnformen
Wohngruppen mit alternierend innewohnender Betreuung (WaB)
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Dazu gehören:
- Erziehungsberatung nach §28 SGB VIII,
- Soziale Gruppenarbeit nach §29 SGB VIII,
- Erziehungsbeistände und Betreuungshelfer nach §30 SGB VIII und
- Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII.
Teilstationäre Hilfen zur Erziehung
Dazu gehört:
- die familienergänzende Tagesgruppe nach §32 SGB VIII.
Tagesgruppen
Wenn es vertretbar ist, dass die Jugendlichen bei ihren Eltern übernachten, kann die Betreuung und Erziehung in einer Tagesgruppe geeignet sein, um eine vollständige Herausnahme aus der Familie zu verhindern. Erzieher*innen in Tagesgruppen haben vielfältige Aufgaben, dazu zählen u.a.:
- Gestaltung geregelter Rahmenbedingungen für einen Teil des
- Kochen und gemeinsames Essen,
- Spielen, Sport und andere Freizeitaktivitäten,
- Bewusstes Gestalten von Beziehungen, um Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt zu verstehen und ihre Entwicklungsprozesse zu begleiten,
- Bewusstes Gestalten von Gruppenprozessen, um soziales Lernen zu fördern,
- Enge Kooperation mit der Familie und der Schule (Hausbesuche, Schulbesuche, etc.),
- Hilfeplangespräche (Jugendamt, Erzieher*innen, Kind/Jugendliche, Eltern, ggf. Lehrer*innen),
- Betreuung der Hausaufgaben, Unterstützung bei schulischen Problemen,
- Unternehmungen und Reisen in den Ferien.
Stationäre Hilfen zur Erziehung
Stationäre Formen ersetzen die Erziehung in den Familien. Dazu gehören:
- Vollzeitpflege/Pflegefamilien nach §33 SGB VIII,
- Heimerziehung oder andere betreute Wohnformen nach §34 SGB VIII
- Intensiv-sozialpädagogische Einzelbetreuung nach §35 SGB VIII,
- Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung nach §35a (vgl. § 27 ff.) SGB VIII.
Heimerziehung oder andere betreute Wohnformen
Eine Heimerziehung oder andere betreute Wohnformen haben das Ziel,
- eine Rückkehr der Kinder und Jugendlichen in die Herkunftsfamilie zu erreichen,
- die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder,
- eine Lebensform zu bieten, die längere Zeit dauert, und die auf ein selbständiges Leben vorbereitet.
Hierbei werden zwei Faktoren berücksichtigt:
- das Alter und der Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen,
- Veränderungen in der Herkunftsfamilie, insbesondere Verbesserungen der Erziehungsbedingungen.
Jugendliche werden in allen Fragen beraten, die bei ihrer Ausbildung, Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung auftreten (§34 SGB VIII).
Der sogenannte Berliner Rahmenvertrag unterscheidet hierbei mehrere Angebote.
Siehe PDF-Datei
Erziehungsstelle
Eine Erziehungsstelle ist eine „normale“ Familie in einer privaten Wohnung, die zusätzlich zu den eigenen Kindern Pflegekinder aufnimmt. Dadurch wird solchen Kindern und Jugendlichen geholfen, die aufgrund psychischer und sozialer Beeinträchtigungen kontinuierlich eine Bezugsperson brauchen, und die einen überschaubaren, familienähnlichen Rahmen benötigen, der fachlich und institutionell abgesichert ist.
Erziehungsstellen werden meist von freien Trägern betrieben. Sie sind eine erzieherische Hilfe der Kinder- und Jugendhilfe nach § 27 SGB VIII, in konkreter Ausgestaltung als Fachpflegefamilie nach § 33 (Vollzeitpflege) oder als sozialpädagogische Lebensgemeinschaft nach § 34 (Heimerziehung).
Schichtdienstgruppe
In Schichtdienstgruppen arbeiten gleichbleibende Bezugspersonen. Sie ermöglichen eine Betreuungsform, die der jeweiligen Entwicklungsstufe der Kinder und Jugendlichen angepasst ist.
Der Betreuungsalltag ist geprägt von einer strukturierten Tages- und Wochenplanung mit schulischen, sportlichen, kreativen und kulturellen Angeboten. Die intensive Elternarbeit und die enge Zusammenarbeit mit der Schule oder Ausbildungsstätte ist ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Ziel ist, dass die Kinder und Jugendlichen wieder in ihr Elternhaus zurückkehren oder so selbstständig werden, dass sie alleine leben können.
Erziehungswohngruppe (EWG)
Hier leben drei bis sechs junge Menschen gemeinsam mit einer pädagogischen Fachkraft in einem Haus bzw. in einer großen Wohnung. Zusätzlich gibt es hinzukommende Fachkräfte. Das Angebot richtet sich an Kinder, die einen kleinen, überschaubaren Gruppenzusammenhang benötigen, welcher die Entwicklung von festen, kontinuierlichen Beziehungen ermöglicht. Die Eltern werden im Rahmen der Hilfen mit einbezogen. Die Erzieher*innen werden durch einen freien Träger regelmäßig beraten und fortgebildet (Supervision).
Wohngruppen mit alternierend innewohnender Betreuung (WaB)
Eine solche Wohngruppe bietet eine Betreuung in einem familienähnlichen Rahmen, und zwar rund um die Uhr. Dieses Angebot liegt zwischen dem der Schichtdienstgruppe und dem der Erziehungswohngruppe. Es gewährleistet eine hohe Betreuungsintensität und ‑kontinuität.
Bei diesem Modell wohnen Erzieher*innen in der Regel wochenweise innerhalb der Wohngruppe. Dadurch wechseln die Bezugspersonen nur wenig. Durch einen Zwischendienst zu den Tageshauptzeiten können den Kindern und Jugendlichen individuelle Angebote und Einzeltermine ermöglicht werden.
Zur Arbeit gehören u. a. regelmäßige Teamsitzungen, Einzelgespräche, gemeinsame Aktivitäten und eine intensive Arbeit mit der Herkunftsfamilie. Ziel ist die Rückführung des Kindes in sein Elternhaus.