FAQ

Wenn Sie eine Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, können Sie uns auch gerne persönlich fragen.

 

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Für die Zulassung zur Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Erzieher/in an der Fachschule für Sozialpädagogik benötigen Sie nachfolgende Qualifikation:

  • Fachhochschulreife (Fachabitur) im Fachbereich Sozialwesen oder
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. Fachhochschulreife mit einer für die Ausbildung förderlichen Tätigkeit von mindestens acht Wochen oder
  • Mittlerer Schulabschluss (MSA) und berufliche Vorbildung wie
    • Abschluss einer Berufsausbildung im sozialpädagogischen/sozialpflegerischen Bereich oder
    • Berufstätigkeit im sozialpädagogischen/sozialpflegerischen von mindestens drei Jahren oder
    • Abschluss einer Berufsausbildung in einem anderen Bereich von mindestens drei Jahren oder
    • Berufstätigkeit in einem anderen Bereich von mindestens vier Jahren

Tätigkeiten auf Selbständiger Basis werden nicht als Berufstätigkeit anerkannt.

Kann meine Elternzeit auf meine berufliche Erfahrung angerechnet werden?

Ja, bis zu 12 Monate (unabhängig der Kinderanzahl) ist dies möglich.

Kann ich einen Bildungsgutschein einreichen?

Ihr Arbeitsvermittler/Fallmanager von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter hat die Möglichkeit, über eine Einzelfallentscheidung der Finanzierung zuzustimmen.

Wo findet die Ausbildung statt?

Ihre Ausbildung findet bei uns am PROCON College in Berlin, Stresemannstr. 78 in 10963 Berlin statt.

Wann startet die Ausbildung und wie werde ich informiert?

Der erste Kurs beginnt am 10.02.2020. Die erste Woche ist eine Einführungswoche, d.h. Sie haben von Montag bis Freitag Unterricht.

Wir orientieren uns an den Berliner Schulferien. Eine schriftliche Einladung zum Schulstart geht jeder/m neuen Auszubildenden rechtzeitig zu.

Suche ich mir meine Praxisstelle selbst?

Ja, denn Sie wissen am besten, welche sozialpädagogische Einrichtung für Sie interessant und erreichbar ist. Wir unterstützen Sie dabei gerne und vermitteln ggf. auch geeignete Praxisstellen.

Gibt es Zusatzunterricht?

Nein, der gesamte Unterricht findet während der allgemeinen Unterrichtszeiten von 9:00 – 16:00 Uhr statt.

Welches Sprachniveau benötige ich?

Zum Schulbeginn benötigen Sie das Sprachniveau B2, zum Abschluss der Ausbildung sollen Sie C1 erreicht haben.

Gibt es Möglichkeiten der finanziellen Ausbildungs-unterstützung?

Die Ausbildung an der Berufsfachschule kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) finanziell gefördert werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Amt für Ausbildungsförderung im jeweils zuständigen Wohnbezirk Ihrer Eltern.

Gibt es eine Probezeit?

Die Aufnahme in die Fachschule erfolgt zunächst auf Probe. Die Probezeit beträgt sechs Monate.

Darf ich einen Nebenjob beginnen?

Ja, dieser muss außerhalb der Unterrichtszeit liegen und sollte mit der Bafög-Stelle abgestimmt werden.

Können Sie mir einen Schulplatz für das Folgejahr reservieren?

Ja, das machen wir gerne für Sie. Bitte bewerben Sie sich dafür rechtzeitig und schriftlich per Email.

Kann ich auch eine Vollzeitausbildung beginnen?

Bei uns erfolgt wird die Ausbildung ausschließlich berufsbegleitend.

Was mache ich, wenn ich nicht rechtzeitig eine geeignete Praxisstelle finde?

Sie haben bis zu 4 Wochen nach Schulbeginn Zeit, eine Praxisstelle zu finden. Sollten dies nicht gelingen, können Sie in die Vollzeitausbildung an einer anderen Schule wechseln.

Was bedeutet „staatlich genehmigte Ersatzschule“?

Der Staat muss die Ausbildung zum Beispiel von Erzieher/innen gewährleisten. Kann er dies nicht in ausreichendem Umfang tun, können private Träger diese Aufgaben übernehmen. „Schulen in freier Trägerschaft sind Ersatzschulen, wenn sie in ihren Bildungs- und Erziehungszielen im Wesentlichen den Bildungsgängen entsprechen, die nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes vorhanden oder grundsätzlich vorgesehen sind. Schulgesetz für Berliner, § 97.“

Wo beantrage ich die schriftliche Anerkennung zum/r staatlich geprüften Erzieher/in?

Die staatliche Anerkennung muss laut Sozialberufe Anerkennungsgesetz (SozBAG) bei der zuständigen Senatsverwaltung beantragt werden. Dies ist ein formaler Akt und betrifft alle Absolventen/innen von Fachschulen für Sozialpädagogik unabhängig davon, ob Sie an einer staatlichen oder privaten Fachschule Ihre Ausbildung absolvierten.

Kann ich die Ausbildung verkürzen?

Nein.

Muss ein Schulgeld gezahlt werden?

Nein, das Schulgeld wird durch die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie übernommen. Wir erheben als private Fachschule für Sozialpädagogik eine geringe Aufwandspauschale. Diese können Sie gerne telefonisch oder per Mail bei uns erfragen.

Wie groß sind die Klassen?

Die Klassen haben maximal 18 Schüler*innen.

Werde ich staatlich geprüft?

Ja, die Abschlussprüfung ist eine staatliche Prüfung.

Muss ich extra eine Prüfungsgebühr bezahlen?

Nein, extra Prüfungsgebühren fallen nicht an.

An welchen Tagen findet der Unterricht statt:

Dienstags und mittwochs von 09.00 – 16.00 Uhr

Ich möchte unbedingt in die Kita, kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, das ist möglich und erwünscht.

Wie bewerbe ich mich?

Schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einer PDF-Datei per Email an info@procon-college.de.

Folgende Unterlagen müssen bis Ende November vorliegen:

  • Lebenslauf mit Foto
  • Nachweis über Schulabschluss
  • Nachweis über Qualifikation/berufliche Tätigkeiten