Kinder- und Jugend-Freizeiteinrichtungen
Kinder- und Jugend-Freizeiteinrichtungen verbinden die sozialräumliche Kinder- und Jugendarbeit mit den Hilfen zur Erziehung. Sie leisten primär- und sekundärpräventive Arbeit.
Das Angebot umfasst in der Regel:
- Offene Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII,
- Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII,
- Familienbildung nach § 16 SGB VIII.
Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sind Häuser der offenen Tür und bieten Kindern und Jugendlichen niederschwellige Angebote. Dazu zählen attraktive Programme (z. B. Discos, Ferienprogramme, Kinder- und Jugendfreizeiten, Gruppenangebote) sowie offene Angebote (Treffmöglichkeiten im Café mit Kicker, Tischtennis, Billard oder Spieleverleih).
Darüber hinaus benötigen die Kinder, Jugendlichen und deren Eltern Beratung und Einzelfallhilfe in schwierigen Lebenslagen und bei jugendtypischen Problemen (z. B. Übergang Schule-Beruf, Eltern, Drogen, Liebe und Sex, Rechtsfragen)
Je nach Schwerpunkt der Einrichtung werden Seminare und Workshops zu kinder- und jugendrelevanten Themen (z. B. Gruppenleiterschulung, Bewerbungstraining, Selbstverteidigungskurs, Internet-Seminar) angeboten.
Die Partizipation, also die Teilhabe, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten bei Programmen und Projekten, in Teams und Arbeitsgruppen (z. B. Caféteam, Discoteam, Konzert-Arbeitsgruppe) sowie eventuell in Gremien bilden einen weiteren Schwerpunkt in der Arbeit als Erzieher*in im Kinder- und Jugendbetreuungshaus.
Weitere Arbeitsinhalte sind die Öffnung der Einrichtung und die Vernetzung im Sozialraum durch die Kooperation mit Schulen, Verbänden, Institutionen und Initiativen vor Ort sowie die Einführung und Schulung der Jugendlichen in den Umgang mit den neuen Medien (Filmprojekte, Internet, Homepage).